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Urlaubsentgelt, Urlaubsdauer
1. Allgemeines
Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs. Dieser fortgezahlte Arbeitslohn wird als Urlaubsentgelt bezeichnet (im Gegensatz zum zusätzlich gezahlten Urlaubsgeld, vgl. dieses Stichwort). Zur Lohnabrechnung bei unbezahltem Urlaub vgl. dieses Stichwort. Es kommt vor, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers abbrechen muss und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die anfallenden Stornokosten erstattet. Dieser Erstattungsbetrag ist als Schadensersatz steuer- und beitragsfrei (vgl. das Stichwort „Schadensersatz“ unter Nr. 2).
2. Urlaubsdauer
Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (einschließlich der Samstage). Bei einer Fünftagewoche ergibt sich also ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (= 5/6 von 24 Werktagen). Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag kann zugunsten des Arbeitnehmers vom gesetzlichen Mindesturlaub abgewichen werden.
Sondervorschriften bestehen für
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jugendliche Arbeitnehmer (Jugendarbeitsschutzgesetz),
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schwerbehinderte Arbeitnehmer (SGB IX),
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Seeleute (Seearbeitsgesetz).
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für einen...