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Arbeitszeitkonten
Neues auf einen Blick:
1. Befristete Arbeitsverhältnisse
Abweichend von ihrer bisherigen Auffassung werden von der Finanzverwaltung Zeitwertkonten bei befristeten Dienstverhältnissen auch dann steuerlich anerkannt, wenn die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalen Ablauf innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung nicht durch Freistellung ausgeglichen werden können. Vgl. nachfolgende Nr. 4 Buchstabe b.
2. Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung
Das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu Arbeitszeitkonten ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zumindest in Teilbereichen überholt. Dies gilt z. B. für den steuerlichen Zuflusszeitpunkt, wenn eine Wertguthabenvereinbarung den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht entspricht oder bei einer fehlenden Insolvenzsicherung. Es ist beabsichtigt, diese Verwaltungsanweisung im Laufe des Jahres 2025 zu überarbeiten. Wir werden Sie über unseren Newsletterservice über die weitere Entwicklung informieren.
1. Allgemeines
Das Bestreben, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, hat zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen geführt, mit denen insbesondere ...