Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
Neu im April
Coworking Space als Auswärtstätigkeit
Coworking Space ist die moderne Alternative zwischen Home-Office und Büro. Immer mehr Arbeitgeber bieten in angemieteten Räumlichkeiten diese flexiblen Arbeitsplätze ihren Arbeitnehmern zur Buchung an, weil die Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und dem Sitz des Arbeitgebers sehr groß ist und ein Home-Office vom Arbeitnehmer nicht oder nicht immer genutzt werden kann. Vor Ort gibt es in der Regel Besprechungsräume, eine Kaffee-/Teeküche sowie ggf. sogar eine Kantine; solche Komfortleistungen existieren in einem Home-Office ohnehin nicht. Durch Coworking Space sollen letztlich vom Arbeitgeber auch Arbeitnehmer mit weiter entfernt liegenden Wohnsitz gewonnen und gebunden werden.
Lohnsteuerlich wird am Ort des Coworking Space in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte begründet, da die Arbeitnehmer – wenn auch immer wieder – dort nur sporadisch tätig werden. Sie sind dem Ort des Coworking Space nicht dauerhaft zugeordnet und werden dort in der Regel auch nicht dauerhaft im erforderlichen zeitlichen Umfang tätig. Mithin liegt eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (= außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätig...