Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.02.2026
Werbungskosten
Werbungskosten können vom Finanzamt als Freibetrag gebildet und beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden (vgl. die alphabetische Übersicht in Anhang 7 Abschnitt B unter Nr. 2).