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Werbungskosten
Neu im Mai
Rechtsanwaltskosten für Disziplinarverfahren
Zu den abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (zu den Einzelheiten vgl. auch Anhang 7, Abschnitt B).
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr auch die Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten im Zusammenhang mit einem gegen ihn geführten Wehrdisziplinarverfahren zum Werbungskostenabzug zugelassen. Bei zivil- oder arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten besteht ein Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Streitigkeit das Arbeitsverhältnis betrifft. Der konkrete Zusammenhang der im Streitfall angefallenen Aufwendungen zu der Tätigkeit als Berufssoldat ergab sich daraus, dass Gegenstand des Verfahrens die Ahndung von Dienstvergehen durch Verhängung von Disziplinarmaßnahmen war, die sich auf das Dienstverhältnis und das berufliche Fortkommen auswirkten. Hieran ändert sich nichts, falls ein außerdienstliches Verhalten Anlass für das Wehrdisziplinarverfahren gewesen sein sollte. Denn ein solches Verhalten kann nur insoweit Gegenstand eines Wehrdisziplinarverfahrens sein, als sich aus ihm eine Ve...