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Weihnachtsgeld
1. Allgemeines
Das Weihnachtsgeld ist
-
steuerlich als sonstiger Bezug und
-
sozialversicherungsrechtlich als einmalige Zuwendung
LS+ SV+zu behandeln. Es ist steuer- und beitragspflichtig.
Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Nr. 3 folgenden Beispiel einer Lohnabrechnung mit Weihnachtsgeld. Insbesondere die Gewährung von Weihnachtsgeld wird oft an die Bedingung geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis im darauf folgenden Jahr noch eine bestimmte Zeit besteht. Wird das Arbeitsverhältnis aus Gründen aufgelöst, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat, muss er auch das Weihnachtsgeld zurückzahlen. Wie die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln ist, ist anhand eines Beispiels beim Stichwort „Rückzahlung von Arbeitslohn“ unter Nr. 4 dargestellt.
Wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit den Dezemberbezügen erst im Januar des folgenden Kalenderjahres an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, stellt sich die Frage, ob es sich um Arbeitslohn des abgelaufenen oder des neuen Kalenderjahrs handelt. Maßgebend hierfür ist allein der Zuflusszeitpunkt.
Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat. Der Monatslohn für Dezember 2024 wird zusammen mit einer Weihnachtsgratifikation am ...