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Vorsorgepauschale
Neu im Juli
Datenaustausch bei Privatversicherten ab dem Jahr 2026
Für bestimmte Versicherungsbeiträge wird beim Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale setzt sich derzeit zusammen aus einem Teilbetrag für die Rentenversicherung, einem Teilbetrag für die Krankenversicherung und einem Teilbetrag für die Pflegeversicherung (vgl. im Einzelnen den Anhang 8). Ab dem wird auch ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung angesetzt, soweit dieser Teilbetrag zusammen mit den Teilbeträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung einen Betrag in Höhe von 1900 € nicht übersteigt. Die bisherige Mindestvorsorgepauschale von 12 % des Arbeitslohns, höchstens 3000 € in der Steuerklasse III und 1900 € in den übrigen Steuerklassen, entfällt ab dem .
Neben den vorstehenden Änderungen werden zum zwei neue, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale eingeführt:
Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung, wenn für diese Beiträge die Voraussetzungen für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss vorliegen und
die Höhe der monatlichen Beiträge fü...