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Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Höhere Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Durch das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz aus dem Jahr 2023 sind die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei Vermögensbeteiligungen und Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparverträge) seit dem vereinheitlicht worden. Sie betragen ab dem Kalenderjahr 2024 40 000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 80 000 € (bei Zusammenveranlagung); bis einschließlich 2013 betrugen sie bei Vermögensbeteiligungen 20 000 € bzw. 40 000 € und bei Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparverträge) 17 900 € bzw. 35 800 € (vgl. nachfolgende Nr. 13).
2. Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung
Insbesondere aufgrund der vorstehend erwähnten Anhebung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern redaktionell überarbeitet und aktualisiert. Die sich hieraus ergebende Verwaltungsauffassung ist in die nachfolgenden Ausführungen eingearbeitet worden.
1. Allgemeines
Die Vermögensbildung des Arbeitnehmers wird auf zwei W...