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Verdienstausfallentschädigungen
Neu im Februar
Steuererstattungen der Versicherung
Verdienstausfallentschädigungen gehören als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das gilt auch dann, wenn der Ersatz von einem Dritten z. B. einer Versicherung gezahlt wird.
Zu den steuerpflichtigen Verdienstausfallentschädigungen (z. B. Verdienstausfallschaden aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers mit der Folge der Berufsaufgabe) zählt nicht nur der gezahlte Ausfall des Nettoverdienstes, sondern auch die vom Schädiger erstattete, hierauf entfallende Steuerbelastung; es handelt sich insoweit nicht um einen nicht steuerbaren Ausgabenersatz oder den Ersatz eines echten Steuerschadens. Der Bundesfinanzhof knüpft insoweit an die zivilrechtlichen Wertungen an, die den Schädiger bzw. dessen Versicherung verpflichten, auch die auf den Verdinestausfallschaden entfallende Steuer zu übernehmen. Der Nettoverdienstausfall und die Steuerbelastung seien Bestandteile eines einheitlichen Schadenersatzanspruchs, die lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt würden. Beides diene dem Ersatz entgehender Einnahmen des Geschädigten.
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