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Unterstützungen
Neu im November
Starkregen und Hochwasser im Landkreis Karlsruhe
Zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund des Unwetters mit Starkregen und Hochwasser Mitte August 2024 im Landkreis Karlsruhe hat das Land Baden-Württemberg den sog. Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Im Bereich der Lohnsteuer gelten bis zum folgende Regelungen (vgl. das Stichwort „Unterstützungen“ unter Nr. 3):
Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei Darlehen, die zur Beseitigung der Schäden aufgenommen worden sind, und zwar während der gesamten Laufzeit des Darlehens. Das Darlehen darf aber die Schadenshöhe nicht überschreiten.
Ebenfalls steuerfrei sind Vorteile aus einer erstmalig nach Eintritt des Schadensereignisses erfolgten Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen, Wohnungen, Unterkünften oder anderer Sachen an Arbeitnehmer, wenn die Güter durch das Schadensereignis zerstört, beschädigt, unbewohnbar oder unbrauchbar geworden sind. Dies gilt auch für die Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung, soweit Arbeitnehmer sich nicht selbst versorgen können. Die Zuwendungen dürfen die Höhe des ...