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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Unbezahlter Urlaub

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Lohnsteuerliche Behandlung

Lohnsteuerlich ergeben sich bei der Gewährung unbezahlten Urlaubs keine Probleme. Denn solange das Dienstverhältnis fortbesteht sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallenden Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Lohn bezogen hat (R 39b.5 Abs. 2 Satz 3 LStR). Lohnsteuerlich entsteht also kein Teillohnzahlungszeitraum mit der Folge, dass die Lohnsteuer nicht nach der Tageslohnsteuertabelle zu ermitteln ist (vgl. das Beispiel einer vollständigen Lohnabrechnung unter der nachfolgenden Nr. 3).

2. Sozialversicherung

a) Allgemeines

Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung verlangt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Sie erfordert grundsätzlich den Vollzug eines entsprechenden Rechtsverhältnisses, wie etwa des im Gesetz exemplarisch genannten Arbeitsverhältnisses. Der für die Annahme einer Beschäftigung und deren Fortbestand erforderliche Vollzug der Arbeit besteht zwar idealtypisch in der realen Erbringung der Arbeitsleistung, eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung setzt aber nicht zwingend eine...

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