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Umzugskosten
Neues auf einen Blick:
Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht eine Anhebung der Gehälter zum um 3% und zum um 2,8% vor. Die Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten soll nach derzeitigem Stand nicht inhaltsgleich, sondern systemgerecht erfolgen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit einer Anhebung der Umzugskostenpauschalen ist erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen. Wir werden Sie über unseren Newsletterservice informieren.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Arbeiten im häuslichen Bereich aufgefordert wird (z. B. auch zwangsweise wie in Zeiten der Corona-Pandemie) oder durch die Arbeit im Home-Office Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren sind. Folglich ist in solchen Fällen auch ein etwaiger (ggf. anteiliger) Ersatz der Umzugskosten durch den Arbeitgeber steuer- und beitragspflichtig ( BStBl. II S. 650). Die Wohnung sei grds. dem privaten Bereich Leben...