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Telefonkosten
Neues auf einen Blick:
1. Veräußerung des Telekommunikationsgerätes vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber
Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 45 EStG ist auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zu einem niedrigen, ggf. unter dem Marktwert liegenden Preis (im Streitfall zwischen 1 € und 6 €) erworben hat und dieses Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt ( BStBl. 2023 II S. 584). Vgl. auch die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 1 Buchstabe b.
2. Sozialversicherungsrechtliche Bewertung bei Gehaltsumwandlung
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Wege einer Gehaltsumwandlung z. B. ein geleastes Smartphone zur Privatnutzung, ist der geldwerte Vorteil zwar steuerfrei, aber wegen der fehlenden Zusätzlichkeitsvoraussetzung beitragspflichtig. Weichen in diesem Fall die Höhe der Leasingrate und die Höhe des Entgeltverzichts voneinander ab, ist sozialversicherungsrechtlich als Wert für die Nutzungsüberlassung die Höhe der vom Arbeitgeber als Leasingnehmer vereinbarte Leasingrate anzusetzen. Vgl. hierzu die Beispiele B, C und D unter Nr. 4.