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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Saison-Kurzarbeitergeld

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Das frühere Winterausfallgeld ist durch ein sog. Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt worden. Das Saison-Kurzarbeitergeld gilt nicht nur für das Baugewerbe, sondern auch für andere Wirtschaftszweige mit saisonbedingten Arbeitsausfällen, die von Gesetzes wegen einbezogen worden sind (Dachdeckerhandwerk, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie Gerüstbaugewerbe). Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes und wird ebenso berechnet wie dieses.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Bei Betrieben, die

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    dem Bundesrahmentarifvertrag-Bau,

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    dem Rahmentarifvertrag Dachdecker oder

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    dem Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

unterliegen, ist das zur Vermeidung des Saison-Kurzarbeitergeldes angesparte Arbeitszeitguthaben vorher zu berücksichtigen.

Zur Bezugsdauer des Saison-Kurzarbeitergeldes gilt Folgendes:

In einem Betrieb, der

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    dem Bundesrahmentarifvertrag-Bau,

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    dem Rahmentarifvertrag Dachdecker oder

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    dem Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

unterliegt, kann das Saison-Kurzarbeitergeld längstens in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März ge...

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