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Rückzahlung von Arbeitslohn
1. Rückzahlung von steuerfreiem Arbeitslohn
Zahlt der Arbeitnehmer Arbeitslohn zurück, der im Zeitpunkt des Zuflusses steuerfrei war (z. B. steuerfreie Reisekostenleistungen, steuerfreie Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz), ist diese Rückzahlung ein Vorgang außerhalb der Besteuerung, der sich auf den Lohnsteuerabzug nicht auswirkt (vgl. aber auch das Stichwort „Progressionsvorbehalt“ unter Nr. 6). Der Arbeitnehmer kann wegen dieser Rückzahlung keine Werbungskosten oder negative Einnahmen bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.
Probleme können sich ergeben, wenn bei einer rückwirkenden Abwicklung von Altersteilzeitfällen steuerpflichtiger Arbeitslohn vom Arbeitnehmer zurückgezahlt werden muss und gleichzeitig steuerfreier Arbeitslohn vom Arbeitgeber nachgezahlt wird. Diese Fälle sind beim Stichwort „Altersteilzeit“ unter Nr. 13 anhand eines Beispiels erläutert.
Zur Rückzahlung von nicht steuerbarem Arbeitslohn vgl. die Ausführungen am Ende der nachfolgenden Nr. 2.
2. Rückzahlung von versteuertem Arbeitslohn
Zahlt ein Arbeitnehmer Arbeitslohn zurück, der dem Lohnsteuerabzug unterlegen hat, bleibt der früher gezahlte Arbeitslohn zugefloss...