Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 10.02.2025

Progressionsvorbehalt

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden ausländischen Einkünften auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung vorliegt, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehalts rechnerisch eine Gesamtsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte von mehr als 49 % entsteht (, BFH/NV 2024 S. 379). Vgl. hierzu auch nachfolgende Nr. 5.

1. Allgemeines

Der geltende Einkommensteuertarif, auf dem auch der Lohnsteuertarif aufbaut, beginnt mit einem Steuersatz von 14 %, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz von 45 % erreicht ist (vgl. das Stichwort „Tarifaufbau“). Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Der sog. Progressionsvorbehalt bewirkt, dass bestimmte steuerfreie Leistungen (z. B. Lohnersatzleistungen) bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Die steuerfreien Leistungen werden also nicht über die Hintertür ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen