Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 16.02.2024

Praktikanten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Praktikanten bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Als Anhang 17 ist deshalb eine zusammenfassende Übersicht abgedruckt, die die zutreffende Einordnung erleichtern soll.

1. Lohnsteuerliche Behandlung

Praktikanten unterliegen mit den Bezügen aus der Praktikantentätigkeit dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Steuerfreibetrag usw.). Daher hat der Arbeitgeber auch für Praktikanten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ wird hingewiesen.

Hat der Praktikant die Steuerklasse I, fällt im Kalenderjahr 2024 bis zu einem Monatslohn von 1219 € keine Lohnsteuer an (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Tarifaufbau“).

Zur Berechnung der beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigenden Vorsorgepauschale vgl. Anhang 8 Nr. 9 Beispiel N.

Für Studentenpraktikanten aus dem Ausland können nach einem DBA ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen