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Prämien
Mit der Zahlung einer Prämie wird – ähnlich wie beim Akkordlohn – meist eine überdurchschnittliche Leistung vergütet. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben; die Prämie kann aber auch aufgrund einer Einzelvereinbarung oder eines besonderen Anlasses gewährt werden. Folgende Prämien kommen in Betracht:
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Antrittsprämien,
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Anwesenheitsprämien,
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Bleibeprämien,
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Ersparnisprämien,
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Flexibilitätsprämien,
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Leistungsprämien,
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Mengenprämien,
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Pünktlichkeitsprämien,
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Qualitätsprämien,
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Sicherheitsprämien,
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Terminprämien,
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Treueprämien,
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Unfallverhütungsprämien.
LS+ SV+Prämien aller Art, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. z. B. die Stichworte „Anwesenheitsprämien“ und „Treueprämien“).
LS+ SV+Lohnsteuerpflichtig sind auch sog. Sicherheitsprämien, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs zur Einschränkung betrieblicher Unfälle an seine Arbeitnehmer zahlt ( BStBl. II S. 726; vgl. das Stichwort „Sicherheitswettbewerb“).
Gewährt der Arbeitgeber für Leistungen in der Unfallverhütun...