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Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
Wichtiges auf einen Blick:
Liegen die Voraussetzungen für einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht mehr vor (z. B. wegen der Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal), hat dies keine Auswirkung auf den durchgeführten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich für vorangegangene Lohnzahlungszeiträume (R 39b.8 Abs. 1 Satz 13). Die Festsetzung der Einkommensteuer in der zutreffenden Höhe erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers.
1. Allgemeines
Die Bezeichnung „Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich“ hat sich für ein besonderes Verfahren bei der Besteuerung des laufenden Arbeitslohns während des Kalenderjahres eingebürgert. Bei diesem Verfahren wird der laufende Lohnsteuerabzug nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen. Hierdurch werden Überzahlungen an Lohnsteuer, die z. B. durch schwankende Arbeitslöhne entstehen können, ständig (permanent) ausgeglichen. Außerdem ergeben sich Vorteile bei Aushilfskräften, die von Fall zu Fall beschäftigt werden (vgl. die Erläuterungen unter den nachfolgenden Nrn. 3 und 4). Mit einem „Lohnsteuer-Jahresausgleich“ im eigentlichen Sinne dieses Worts hat da...