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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung das Wahlrecht für eine Pauschalierung mit 30 % durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt ausüben. Vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 7.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowohl mit ihrem hoheitlichen Bereich und dem Bereich der Vermögensverwaltung als auch mit ihren einzelnen Betrieben gewerblicher Art jeweils Zuwendender i. S. d. Pauschalierungsvorschrift und können das Pauschalierungswahlrecht daher gesondert ausüben. Vgl. auch hierzu die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 7.

1. Allgemeines

Seit 2007 ist eine Vorschrift in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden (§ 37b EStG), nach der aus Vereinfachungsgründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 10000 € mit 30 % pauschal besteuert werden können (z. B. Incentive-Reisen, VIP-Logen, Belohnungsessen). Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer sind grds. die Aufwendungen des Arbeitgebers zuzüglich Umsatzsteuer (vgl. insbesondere nachfolgende Nr. 2 sowie die Nrn. 4 bis 6). Zur Abgrenzung der pauschalierungsfähigen Sachbez...

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