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Lehrbeauftragte
LS- SV-Nebenberufliche Lehrbeauftragte an Hochschulen sind steuerlich in der Regel keine Arbeitnehmer, sondern selbständig tätig ( BStBl. III S. 360, BStBl. 1985 II S. 51).
Vgl. zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit auch die Stichwörter „Lehrtätigkeit“ und „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“ unter Nr. 6 Buchstabe a.