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Kindergartenzuschüsse
1. Allgemeines
LS- SV-Steuer- und sozialversicherungsfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Eine betragsmäßige Obergrenze gibt es nicht.
2. Begünstigte und nicht begünstigte Kindergartenzuschüsse
a) Betriebskindergarten und Barzuschüsse
LS- SV-Die unentgeltliche oder verbilligte Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in einem BetriebskindergartenBetriebskindergarten war bereits seit jeher kein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
LS- SV-Seit 1992 gibt es darüber hinaus eine generelle Steuerfreiheit für alle Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (§ 3 Nr. 33 EStG). Deshalb sind auch Barzuschüsse, die der Arbeitgeber zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Kindergartenplatz erbringt, steuer- und beitragsfrei; die Aufwendungen des Arbeitneh...