Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 11.03.2026

Kinderbetreuungskosten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im März

Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerzahlers gehört, dieser für die Betreuungsaufwendungen eine Rechnung erhalten hat und keine Barzahlung, sondern eine Überweisung auf das Konto des Leistenden erfolgt ist. Die Höhe des Sonderausgabenabzugs beträgt 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4800 € jährlich (vgl. zu den Einzelheiten die Ausführungen beim Stichwort „Kinderbetreuungskosten“).

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass das für den Sonderausgabenabzug maßgebende Kriterium der Haushaltszugehörigkeit auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung beruht. Er sieht es zwar als zweifelhaft an, dass bei Abstellen auf die Haushaltszugehörigkeit unter Umständen über den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (derzeit insgesamt 2928 €) hinausgehende, von den Eltern tatsächlich getragene und im Übrigen abzugsfähige Kinderbetreuungskosten bei keinen Eltern als Sonder...

Testen Sie kostenfrei das folgende Produkt, welches das Dokument enthält:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen