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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Gefahrenzulagen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS+ SV+Gefahrenzulagen sind „Erschwerniszuschläge“ und als solche lohnsteuer- und beitragspflichtig.

Es ist aus Verfassungsgründen nicht erforderlich, die Steuerbefreiung für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (vgl. dieses Stichwort) auf Gefahrenzulagen und ähnliche Zulagen z. B. im Kampfmittelräumdienst auszudehnen ( BStBl. 2012 II S. 144).

Siehe auch das Stichwort „Grubenwehren“.

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