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Freie Unterkunft und Verpflegung
Neues auf einen Blick:
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde ab von bisher 333 € auf 345 € monatlich angehoben.
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab statt bisher 282 € nunmehr 285 € monatlich.
Damit steigt der Sachbezugswert für freie Unterkunft und Verpflegung ab von bisher 615 € auf 630 € monatlich.
Auf die als Anhang 3 zum Lexikon abgedruckte Übersicht „Sachbezugswerte 2026“ wird hingewiesen.
Der Sachbezugswert für einzelne Mahlzeiten (sog. Kantinenessen) erhöht sich ab
für ein Frühstück
für ein Mittag- oder Abendessen
Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Mahlzeiten“ wird Bezug genommen.
1. Allgemeines
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freie Unterkunft und Verpflegung, ist dieser geldwerte Vorteil als Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.
Wird Unterkunft und Verpflegung nur verbilligt gewährt, ist der Unterschied zwischen dem Wert des Sachbezugs und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelt steuer- und beitragspflichtig.
Bei der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Sachbezügen nehmen die Sachbezüge „Unterkunft und Verpflegung“ eine Sonderstellung ein, da hierfür in der Sozialversicherungsentgeltverordnung besondere Sachbezugswerte amt...