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Freie Unterkunft und Verpflegung
Neues auf einen Blick:
Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde ab von bisher 288 € auf 313 € monatlich angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % für die umsatzsteuerpflichtige Gewährung der Verpflegung galt nur bis zum und beträgt ab wieder 19 %.
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab statt bisher 265 € nunmehr 278 € monatlich.
Damit steigt der Sachbezugswert für freie Unterkunft und Verpflegung ab von bisher 553 € auf 591 € monatlich.
Auf die als Anhang 3 zum Lexikon abgedruckte Übersicht „Sachbezugswerte 2024“ wird hingewiesen.
Der Sachbezugswert für einzelne Mahlzeiten (sog. Kantinenessen) erhöht sich ab
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für ein Frühstück
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für ein Mittag- oder Abendessen
Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Mahlzeiten“ wird Bezug genommen.
Die erneut deutliche Steigerung der Sachbezugswerte ist auf die Verbraucherpreisentwicklung bis zum gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.
1. Allgemeines
LS+ SV+Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freie Unterkunft und Verpflegung, ist dieser geldwerte Vorteil als Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.
LS+ SV+Wird Unterkunft und Verpflegung nur verbilligt ge...