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Faktorverfahren
1. Allgemeines
Zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV können Arbeitnehmer-Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (§ 39f EStG). Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des geringer verdienenden Arbeitnehmers zu schaffen. Als Hemmschwelle für eine solche Beschäftigungsaufnahme wird der relativ hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V gesehen. Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV werden demgegenüber wiederum die Steuerabzüge für beide Arbeitnehmer insgesamt als zu hoch angesehen. Eine „Richtigstellung“ dieses hohen Steuerabzugs erfolgt erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres.
Durch das sog. Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug angesetzt werden. Durch den Faktor wird zudem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Höhe der steuermindernden Wirkung des Splittingverfahrens hängt von der Höhe der Lo...