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Faktorverfahren
Neues auf einen Blick:
Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ist frühestens für das Kalenderjahr 2030 beabsichtigt. Somit werden im Kalenderjahr 2025 die Steuerklassen III und V unverändert beibehalten.
1. Allgemeines
Zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV können Arbeitnehmer-Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen (§ 39f EStG). Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des geringer verdienenden Arbeitnehmers zu schaffen. Als Hemmschwelle für eine solche Beschäftigungsaufnahme wird der relativ hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V gesehen. Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV werden demgegenüber wiederum die Steuerabzüge für beide Arbeitnehmer insgesamt als zu hoch angesehen. Eine „Richtigstellung“ dieses hohen Steuerabzugs erfolgt erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres.
Durch das sog. Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) b...