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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Entschädigungen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Die Entscheidung, ob es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um eine Entschädigung oder um Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt, kann in der Praxis schwierig sein (vgl. die Erläuterungen unter den nachfolgenden Nrn. 2, 3 und 5). Steuerlich werden beide Arbeitslohnzahlungen bei der erforderlichen Zusammenballung der Einkünfte nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Wichtig ist die Unterscheidung im Sozialversicherungsrecht, da nur für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

1. Allgemeines

a) Steuerfreie oder steuerpflichtige Entschädigungen

Unter der Bezeichnung „Entschädigung“ werden die verschiedensten Zahlungen an Arbeitnehmer geleistet. Ihre steuerliche Behandlung richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Grund der Zahlung.

Steuerpflicht besteht immer dann, wenn „Entschädigungen“ ein unmittelbares Entgelt für die Arbeitsleistung darstellen oder wenn sie als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen, die im Falle ihres Zufließens beim Empfänger steuerpflichtig wären, gezahlt werden. Zur steuerlichen Behandlung von A...

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