Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das erste Kind 4260 € jährlich und wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt. Für den Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind von 240 € jährlich ist ein Freibetrag zu beantragen.
siehe Anhang 9 Nr. 15