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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Einsatzwechseltätigkeit

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Da das sog. Wachstumschancengesetz im Dezember 2023 nicht mehr vom Gesetzgeber beschlossen worden ist, betragen die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten in Deutschland auch ab bis auf weiteres 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit und 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten. Zu den Verpflegungspauschalen vgl. auch nachfolgende Nr. 4 Buchstabe d.

1. Allgemeines

LS- SV-Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig werden (z. B. Bauarbeiter), können in bestimmtem Umfang steuerfreien Reisekostenersatz erhalten. Ist der Reisekostenersatz steuerfrei, ist er auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

2. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Von einer Auswärtstätigkeit wird ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und an keiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt daher auch bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte vor, die bei ihrer individ...

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