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Einsatzwechseltätigkeit
Neues auf einen Blick:
Die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten in Deutschland betragen auch in den Jahren 2024 und 2025 unverändert 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit und 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Der Betrag von 14 € gilt auch für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten. Zu den Verpflegungspauschalen vgl. auch nachfolgende Nr. 4 Buchstabe d.
1. Allgemeines
Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig werden (z. B. Bauarbeiter), können in bestimmtem Umfang steuerfreien Reisekostenersatz erhalten. Ist der Reisekostenersatz steuerfrei, ist er auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
2. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
Von einer Auswärtstätigkeit wird ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und an keiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt daher auch bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte vor, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise n...