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Lexikon - Stand: 17.02.2025

Doppelte Haushaltsführung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Februar

Zumutbare Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte

Die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings setzt eine doppelte Haushaltsführung neben der beruflichen Veranlassung voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält (= Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (= Zweitwohnung; vgl. das Stichwort „Doppelte Haushaltsführung“ unter Nr. 1).

Ausgehend von den vorstehenden Erläuterungen ist eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben, wenn der Ort der Hauptwohnung und der Beschäftigungsort nicht auseinanderfallen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann, wovon bei üblichen Wegezeiten von etwa einer Stunde auszugehen ist. Das Finanzgericht Münster hat daher das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung abgelehnt, wenn die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte 30 km und die Pkw-Fahrzeit im Berufsverkehr 50 bis 55 Minuten beträg...

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