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Direktversicherung
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Steuer- und beitragsfreie Beiträge zugunsten einer Direktversicherung
Die Beiträge zugunsten einer Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2025 sind somit 8 % von 96600 € = 7728 € jährlich oder 644 € monatlich steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind aber lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2025 sind somit lediglich 4 % von 96600 € = 3864 € jährlich oder 322 € monatlich beitragsfrei.
2. Pauschal besteuerte Beiträge zugunsten einer Direktversicherung
Die Pauschalbesteuerung mit 20 % bis zum Höchstbetrag von 1752 € (§ 40b EStG a. F.) ist bei Beiträgen zugunsten einer Direktversicherung weiterhin möglich, wenn vor dem mindestens ein Beitrag zu Recht pauschal besteuert worden ist. Eine Verzichtserklärung des Arbeitnehmers auf die Steuerfreiheit ist nicht erforderlich. Die Fortführung der Pauschalbesteuerung kann z. B. nach einem Arbeitgeberwechsel auch in einem anderen Durchführungsweg (bisher Pensionskasse, nunmehr Direktversicherun...