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Betriebsprüfung
Wichtiges auf einen Blick:
Seit ist die elektronische Betriebsprüfung für alle Arbeitgeber verpflichtend. Aus diesem Grund ist daher bereits seit die elektronische Führung von Entgeltunterlagen erforderlich und vorgeschrieben. In Ausnahmen gibt es eine Befreiung von diesen Verpflichtungen bis max. .
Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wird vom Betriebsstättenfinanzamt durch turnusmäßige AußenprüfungLohnsteuer-Außenprüfungen überwacht. Einzelheiten hierzu sind beim Stichwort „Lohnsteuer-Außenprüfung“ erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit einer „Lohnsteuer-Nachschau“ (vgl. dieses Stichwort).
Ob die Sozialversicherungsbeiträge richtig errechnet und abgeführt wurden und ob der Arbeitgeber seine Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, prüfen die Rentenversicherungsträger.
Die Richtigkeit der Beitragszahlungen ist nach § 28p Abs. 1 SGB IV mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen. Auf Verlangen des Arbeitgebers kann auch eine Prüfung in kürzeren Zeitabständen stattfinden. Für die Durchführung der Beitragsprüfungen gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung (vgl. dieses Stichwort).
Wichtig ist in diesem Zusammenhan...