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Beschränkt steuerpflichtige Künstler, Berufssportler, Schriftsteller und Journalisten
1. Allgemeines
Künstler, Berufssportler, Schriftsteller und Journalisten (einschließlich Bildberichterstatter), die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben, sind mit den hierfür gezahlten Vergütungen beschränkt steuerpflichtig. Es ergibt sich eine unterschiedliche steuerliche Behandlung je nachdem, ob der beschränkt steuerpflichtige Künstler, Berufssportler, Schriftsteller oder Journalist als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig ist.
2. Selbstständige Tätigkeit
Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt, unterliegen die gezahlten Vergütungen grundsätzlich dem besonderen Steuerabzug nach § 50a Abs. 2 EStG. Für selbstständig in Deutschland tätige, beschränkt steuerpflichtige Künstler (z. B. Musiker, ausgenommen sind werkschaffende Künstler) und Berufssportler beträgt der pauschale Steuersatz bei Honoraren für zufließende Vergütungen
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bis 250 € (Freigrenze)
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und über 250 €
der gesamten Einnahmen. Der Solidaritätszuschlag wird zusätzlich erhoben; er beträgt 5,5 % der Abzugssteuer. Beschränkt Steuerpflichtige sind nicht kirchensteuerpflichtig. Für selbstständig tätige Schriftsteller und Journalisten (einschließlich Bildberich...