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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung für Kinderlose

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Der Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt seit 0,6 %. Für Eltern mit mehreren Kindern reduziert sich seit der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung allerdings abhängig von der Anzahl der Kinder. Siehe hierzu das Stichwort „Beitragsabschlag in der sozialen Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern“.

1. Allgemeines

Mit dem Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG) vom (BGBl. I S. 3448) ist der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung für alle Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, vom an um 0,25 Beitragssatzpunkte (Beitragszuschlag für Kinderlose) erhöht worden. Vom bis betrug der Beitragszuschlag 0,35 %. Ab wurde der Beitragssatz auf 0,6 % erhöht. Den Beitragszuschlag für Kinderlose trägt allein das Mitglied; eine Beteiligung Dritter ist hierbei nicht vorgesehen. Für die Beitragszahlung gilt, dass der Beitragszuschlag von den beitragsabführenden Stellen zusammen mit dem „regulären“ Beitrag bzw. Beitragsanteil zur Pflege...

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