Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 16.02.2024

Arbeitszimmer

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Die Aufwendungen für ein nahezu ausschließlich beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer sind seit dem nur noch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung handelt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz der anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden tatsächlichen Aufwendungen oder der personenbezogenen Jahrespauschale von 1260 €. Die Jahrespauschale ist zeitanteilig zu berechnen, wenn das Arbeitszimmer nicht während des gesamten Kalenderjahres den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet. Siehe nachfolgende Nr. 2 Buchstaben a, b, und g.

Kommt ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten nicht in Betracht, weil es sich nicht um den Tätigkeitsmittelpunkt handelt, ist die Berücksichtigung der Home-Office-Pauschale von kalendertäglich 6 € für höchstens 210 Tage (= 1260 € Höchstbetrag) zu prüfen.

Die Home-Office-Pauschale wird für jeden Kalendertag gewährt, an dem die Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesu...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen