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Arbeitslohn für mehrere Jahre
Neues auf einen Blick:
1. Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab
Ab dem ist die Fünftelregelung für Arbeitslohn für mehrere Jahre und für Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Zu den erforderlichen Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung vgl. dieses Stichwort.
2. Einheitliches Ruhegehalt mit unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten
Mangels einer Zusammenballung von Einkünften lehnt der Bundesfinanzhof eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ab, wenn ein einheitlicher Anspruch auf ein Ruhegehalt teilweise als monatliche Versorgungsleistung und teilweise als Kapitalauszahlung ausgezahlt wird (, BFH/NV 2024 S. 382).
1. Allgemeines
Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt wird, wird bei einer Zusammenballung von Einkünften im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers durch die Anwendung der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Die Anwendung der Fünftelregelung bedeutet, ...