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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung beträgt ab 87,98 € monatlich. In Sachsen beträgt der Beitragszuschuss 62,10 € monatlich.

Der Beitragsabschlag in der sozialen Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern (vgl. dieses Stichwort) wirkt sich auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht aus, da der Abschlag ausschließlich den Arbeitnehmeranteil betrifft.

1. Allgemeines

Arbeitnehmer, die aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (vgl. das Stichwort „Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung“). Dieser Grundsatz ist für die Pflegeversicherung übernommen worden.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen zur Pflegeversicherung ist in § 61 SGB XI geregelt. Hiernach erhalten folgende Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss:

  • -

    Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind.

  • -

    Arbeitnehmer, die nach den Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichtet sind, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Arbeitnehmer, die zwar diese Voraussetzungen erfüllen, die aber nach beamtenrec...

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