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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Aufgrund der paritätischen Finanzierung kann der Arbeitgeber auch die Hälfte des einkommensbezogenen, prozentualen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung steuer- und beitragsfrei erstatten. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags maßgebend.

Bei einem angenommenen Zusatzbeitragssatz von 2,9 % (zugleich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) beträgt der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und für Mitglieder eines privaten Versicherungsunternehmens (PKV-Mitglieder) ab einheitlich in allen Bundesländern höchstens 508,59 € monatlich. Bei einem höheren Zusatzbeitragssatz als 2,9 % ergibt sich für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer auch ein höherer Zuschuss (vgl. nachfolgende Nr. 3). Folglich ergibt sich bei einem niedrigen Zusatzbeitragssatz als 2,9 % auch ein niedrigerer Zuschuss.

Ab werden dem Arbeitgeber für den steuerfreien Zuschuss die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt, wenn der Versicherungsnehmer einer Datenübermittlung des Versiche...

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