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Aktienoptionen
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Anwendung der Fünftelregelung ab dem Jahr 2025
Ab dem ist die Fünftelregelung für Arbeitslohn für mehrere Jahre und für Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Vgl. auch die Ausführungen und Beispiele unter Nr. 4 Buchstabe e.
2. Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten richtet sich die Freistellung der Lohneinkünfte aus der Ausübung einer Aktienoption in Deutschland nach dem in Betracht kommenden DBA grundsätzlich nach der Tätigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit ein DBA (z. B. im Verhältnis zur USA) an eine „in einem Vertragsstaat ansässige Person“ anknüpft, ist allerdings auch die Ansässigkeit im Zuflusszeitpunkt der Lohneinkünfte maßgeblich. Vgl. nachfolgende Nr. 4 Buchstabe d.
1. Allgemeines
Die Entwicklung der Mitarbeiterbeteiligung geht immer mehr dazu über, sowohl die Führungskräfte als auch das mittlere Management an den Erfolgen des Unternehmens zu beteiligen. ...