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Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis
Neues auf einen Blick:
Bei Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis handelt es sich regelmäßig um Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe einer Tätigkeit gewährt werden. Für diesen Arbeitslohn kommt die Anwendung der Fünftelregelung in Betracht (= Berechnung der Steuer für 1/5 des Arbeitslohns und Multiplikation des Steuerbetrags mit fünf). Da das sog. Wachstumschancengesetz im Dezember 2023 nicht mehr vom Gesetzgeber beschlossen worden ist, ist die Fünftelregelung ab dem bis auf weiteres auch im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber und nicht erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers anzuwenden.
1. Allgemeines
LS+ SV-Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig aber beitragsfrei.
Abfindungen gehören zwar in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Abfindung kann jedoch nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt (vgl. hierzu die Erläuterungen unter den nachfolgenden Nrn. 5 bis 9).
Sozialversicherungsrechtlich gehören Entlassungsabfindungen nach der Rechtsprech...