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FG Köln Urteil v. - 7 K 97/07 EFG 2009 S. 649 Nr. 9

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 2. HS, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2

Betriebsausgaben:

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Vortrags- und Lehrtätigkeit

Leitsatz

Ein Stpfl. kann Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet. Bei der Ausübung einer Vortrags- bzw. Lehrtätigkeit bildet das Arbeitszimmer keinen qualitativen Tätigkeitsmittelpunkt. Der qualitative Schwerpunkt liegt dabei vielmehr dort, wo die jeweiligen Vorträge bzw. Lehrveranstaltungen tatsächlich abgehalten werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 580 Nr. 10
EFG 2009 S. 649 Nr. 9
AAAAD-13869

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