Zurückweisung eines Beschäftigten des Beteiligten als Bevollmächtigten bei Missbrauch
Leitsatz
Ein Bevollmächtigter ist gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 FGO i. V. m. § 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FGO in der ab dem gültigen
Fassung zurückzuweisen, wenn er die Berechtigung zur Prozessführung über ein Beschäftigungsverhältnis begründet, obwohl die
Prozessführung ohne die erforderliche berufsrechtliche Zulassung geschäftsmäßig erfolgt. Mit der Neufassung des § 62 FGO hat
der Gesetzgeber die nicht Umgehung berufsrechtlicher Zulassungsvoraussetzungen durch eigens geregelte Beschäftigungsverhältnisse
ermöglichen wollen.
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 133 Nr. 5 DStRE 2009 S. 696 Nr. 11 EFG 2009 S. 208 Nr. 3 WAAAD-13866
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