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FG München Urteil v. - 7 K 139/08

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, EStG § 50a Abs. 4, EStG § 50a Abs. 5

Bezeichnung des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden

Leitsatz

Wird bei einer Klage gegen einen Haftungsbescheids nach § 50a Abs. 5 die Aufhebung des Haftungsbescheids und gleichzeitig die Herabsetzung der Einkommensteuer beantragt, so ist die Klage nicht ausreichend i. S. v. § 65 Abs. 1 FGO bezeichnet und daher nach Ablauf der Frist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens unzulässig.

Fundstelle(n):
GAAAD-13841

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