Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen der ersten Prüfung der Berufsausbildung und
Absolvierung der Wiederholungsprüfung
Leitsatz
Endet das Ausbildungsverhältnis des volljährigen Kindes, weil es die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, so kann anschließend
auch ohne Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses weiter ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn sich das volljährige Kind nunmehr
bei der Berufsschule als Gastschüler angemeldet, sich im Eigenstudium auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet und diese auch
bestanden hat (gegen DA-Fam EStG 63.3.2.6. Abs. 4, 5).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-13833
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