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Umsatzsteuer | Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei einer Grundstücksgemeinschaft
Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und es im übrigen den Gemeinschaften für private Wohnzwecke überlässt, hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993; Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, Art. 17 Absatz 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, soweit (bestimmte) steuerfreie Umsätze ausgeführt werden. Die steuerfreie Vermietung von Praxisräumen (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG) führt deshalb bereits insoweit zu einem Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Die Nutzung der übrigen Räume zu privaten Wohnzwecken stellt einen Eigenverbrauch dar (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG), der nach § 4 Nr. 28 Buchst. b UStG steuerfrei ist. Nach dieser Vorschrift ist nämlich die Verwendung von Gegenständen für...