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Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand
(1) Ein Versicherungsvertreter kann gem. rkr. NWB SAAAC-78534 (EFG 2008 S. 931) im Hinblick auf erhaltene Abschlussprovisionen eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands im Bereich Kundenbetreuung/Bestandspflege nicht bilden, wenn die Abschlussprovisionsregelung weder in rechtlicher noch in wirtschaftlicher Hinsicht einen Zusammenhang zu derartigen Leistungen des Vertreters erkennen lässt und eine Folgeprovisionsregelung besteht, an deren wirtschaftlicher Richtigkeit keine Zweifel bestehen. (2) Ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen voll erbrachten Leistungen (mangelnde Kostendeckung der Folgeprovision) begründet keinen Erfüllungsrückstand (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.), ein Versicherungsvertreter, bildete...