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NWB Nr. 12 vom Seite 849

Wegfall der Ungewissheit bei einer vorläufigen Steuerfestsetzung

Änderungsmöglichkeit der Verwaltung zeitlich begrenzt

Martin Hilbertz

[i]BFH, Urteil v. 4. 9. 2008 - IV R 1/07 NWB SAAAD-03686 Der BFH hatte sich in seinem Urteil v. - IV R 1/07 mit der Frage zu beschäftigen, wann die Ungewissheit in Fällen der Abgrenzungsproblematik Einkunftserzielungsabsicht/Liebhaberei beseitigt ist. Denn diese Frage hat für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO Bedeutung. Nach dieser Vorschrift endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erhalten hat. Erforderlich ist die positive Kenntnis der Behörde. Der BFH sieht in der Betriebsveräußerung auch ein die Jahresfrist auslösendes Ereignis. Innerhalb dieser Frist hat die Behörde die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.

I. Vorläufige Steuerfestsetzung

[i]Ungewissheit in der Beurteilung der EinkunftserzielungsabsichtEine Steuer kann nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festgesetzt oder eine Besteuerungsgrundlage vorläufig festgestellt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind. Die Ungewissheit muss sich auf Tatsachen beziehen. D. h. eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufigkeit nicht. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Ungewissheit in der ...