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NWB Nr. 11 vom Seite 765

„Girokonto für jedermann”?

[i]www.dip21.bundestag.de/dip21.web/bt – über Suche in der Maske 16/11495 eingebenZum sog. Girokonto für jedermann haben nach Auskunft der Bundesregierung nicht alle Interessenten Zugang. Das geht aus ihrem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) hervor (s. BT-Drucks. 16/11495). Zwar stieg die Zahl der geführten Girokonten für jedermann zum im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000. Das Bundesministerium der Finanzen geht jedoch davon aus, dass Personen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, auch weiterhin nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen haben. Mit der ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann” von 1995 erklären sich die privaten Banken bereit, jeder Person – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und -auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht. Eintragungen bei der SCHUFA sind danach alleine kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern.

[i]Kein Rechtsanspruch auf Guthabenkonto – Sparkassen am ehesten zu Kontoeröffnung bereitDas BMF schlägt nun vor, die bisher unverbindliche Empfehlung zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpfli...