Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs. 1a ErbStG begünstigt keine ehemaligen Adoptionsverhältnisse - Mustereinspruch
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Erbschaftsteuerliche Einordnung von ehemaligen Adoptivkindern:
Sind ehemalige Adoptivkinder im Verhältnis zu den früheren Adoptiveltern in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
YAAAD-13446