Rückwirkende Änderung eines fehlerhaften Kindergeldbescheides
Leitsatz
Liegt wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 88 Abs. 1 AO) ein fehlerhafter Festsetzungsbescheid für Kindergeld vor,
kann die Fehlerhaftigkeit des Bescheides gemäß § 70 Abs. 3 EStG nur für die Zukunft beseitigt werden. Eine rückwirkende Änderung
wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG kommt nicht in Betracht.
Ein Kindergeldanspruch nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Jugoslawien vom setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte in dem einen Vertragsstaat beschäftigt
ist, seine Kinder sich aber in dem anderen Vertragsstaat gewöhnlich aufhalten; die Anspruchsnorm ist nicht anwendbar, wenn
die Kinder des Klägers mit diesen zusammen im Inland leben.
Fundstelle(n): NAAAD-13399
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.