Schätzung des Mehrbedarfs bei einem schwerstbehinderten Kind
Leitsatz
Bei der Gewährung des Behindertenpauschbetrages nach § 33 b Abs. 3 S. 3 EStG sowie bei nachgewiesenem Mehrbedarf ist gezahltes
Pflegegeld anzurechnen.
Der durch die Hilflosigkeit und dauernde Beaufsichtigung eines schwerstbehinderten Kindes verursachte und durch Eigenleistung
erbrachte behinderungsbedingte Mehrbedarf ist zu schätzen, wobei es sachgerecht ist, den Wert der vom Steuerpflichtigen erbrachten
Pflegeleistungen mit dem Betrag anzusetzen den dritte Personen (insbesondere ein Pflegedienst) in Rechnung stellen würden.
Fundstelle(n): JAAAD-13396
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.